AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss,-partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Zimmerpreises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine Verlängerung der Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels. Bei Nutzung des Zimmers am Abreisetag bis 18.00 Uhr werden 50% des vollen Zimmerpreises (aktuelle Preisliste)in Rechnung gestellt ab 18.00 Uhr 80 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten werden bis zu einem Höchstwert von € 3500,00 zur Aufbewahrung übernommen. Für höhere Werte, bedarf es einer separaten Vereinbarung. Für die Zimmersafes gilt die Höchsthaftungsgrenze nach Gesetz EUR 800,- (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten).Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder Einzelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Service/Buchungen/Stornierung/Zahlungsmittel/Mindestaufenthalte/Haustiere/Kurtaxe (Stand Dezember 2013/Änderungen vorbehalten)
Bademantelservice inbegriffen
Ihr Wellnesspaket steht leihweise für Sie im Zimmer bereit, mit Badetasche, Bademantel, Badetücher für die Schwimmbadbenutzung sowie des Saunabereichs sowie Badeschuhe. Ein Rucksack und ein Regenschirm steht Ihnen ebenfalls leihweise zur Verfügung. Bitte lassen Sie diese Gegenstände am Abreisetag auf Ihrem Zimmer zurück. Danke. Gerne können Sie am Empfang geschätzte Gegenstände neuwertig erwerben.
Anwendungen
Unser Tipp für Sie: Um Ihre gewünschten Anwendungen zu reservieren, buchen Sie bitte bereits vor Ihrer Anreise Ihre Wellnessanwendungen. Die Begleichung aller Anwendungen erfolgt über die Hotelrechnung. Münzen für die Hydromassageliege erhalten Sie an der Rezeption gewechselt. Beachten Sie für die Anwendungen unsere separaten Programme. Vereinbarte Termine können spätestens 48 Stunden vor Behandlungstermin kostenfrei abgesagt werden, danach wird der Behandlungspreis in Rechnung gestellt. Etwaige Verspätungen Ihrerseits zum Behandlungstermin verkürzen die Behandlung.
Stornierung
Jede Stornierung bedarf der Schriftform an Hotel Reppert. Sie erhalten eine Bestätigung .
Eine Stornierung Ihrer Zimmerreservierung ist bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei möglich, für das Weihnachts- und Silvesterarrangement bis 60 Tage vor Anreise. Bei einer späteren Stornierung versuchen wir, das Zimmer anderweitig zu vermieten. Sollte uns dies nicht möglich sein, stellen wir 80 Prozent des Zimmerpreises in Rechnung. Bei Kürzung Ihrer Buchung durch verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise vergüten wir Frühstück und Abendessen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Auf Ihren Wunsch senden wir Ihnen eine Reisekosten-Rücktrittsversicherung zu, die Sie direkt abschließen können. Auf unserer Homepage gibt es auch einen Link um die Reisekosten-Rücktrittsversicherung online abzuschließen.
Hotelrechnung - Kreditkarten
Ihre Hotelrechnung können Sie bar in Euro, bargeldlos mit der EC Maestro Karte mit Visa und Mastercard bezahlen. Leistungen im Wellnessbereich werden direkt in den Abteilungen bezahlt.
Reservierungswünsche
Haben Sie bitte Verständnis, dass wir bei Ihrer Buchung unter 7 Nächten keine bestimmten Zimmertypen oder Etagen berücksichtigen können. Gemäß unserer Preisliste werden Kategorien bestätigt.
Mindestaufenthalte
An Wochenenden 2 Nächte, an Feiertagen (Pfingsten und Fronleichnam) 4 Nächte bzw. 5 Nächte (Fasching, Ostern, HimmelfahrtFronleichnam und 1. November ). Kürzere Aufenthalte sind als Anschlussbuchung auf Anfrage möglich, bei Aufenthalten bis 5 Nächte gilt hier der Saisonpreis B. An Wochenenden im Winter vom vom 13.1 bis 15.3.2017
gilt der Saisonpreis B.
Haustiere
Nur auf Anfrage, ohne Futter 22,00 € pro Tag (Napf und Korb , Decke, Trockentuch sind mitzubringen). Endreinigung bei Bedarf 40,00 €.Tiere haben keinen Zugang zu den Speiseräumen, Wellnessbereich und Garten.Eventuelle Beschädigungen gehen zu Lasten des Tierhalters.
Kurtaxe
Die ortsübliche Kurtaxe wird vor Ort erhoben und zuzüglich berechnet.
Check in: ab 14,00 Uhr
Check out: bis 11,00 Uhr Unsere umfangreichen Inklusivleistungen sind auf unserer Homepage und in unserer Preisliste abgebildet.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand . auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten . ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
- Hotel Reppert
- Thomas und Volker Reppert OHG
- Adlerweg 23
- 79856 Hinterzarten
- HRA 320178 Freiburg
Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Heinz-Thomas Adolf Reppert und Hans Joachim Volker Reppert